Aigner Fairnessbedingungen

Aigner Fairnessbedingungen

Sehr geehrter Geschäftspartner!
Die nachfolgenden Punkte enthalten wichtige Sicherheitsinformationen für Sie. Gleichfalls verzichten wir bewusst auf kompliziertes Kleingedrucktes und haben nur notwendigste Vereinbarungen in unsere Fairness-Bedingungen aufgenommen, die helfen sollen unsere Partnerschaft einfach und klar zu gestalten.
 
Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Käufer nicht binnen 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung widerspricht.
 
Regieabrechnung
Wenn die Montage nicht als Pauschalauftrag vereinbart ist, oder zusätzliche Arbeiten beauftragt werden, oder bei durch den Auftraggeber zu verantwortenden Stehzeiten werden nachfolgende Sätze während Normalarbeitszeit verrechnet.
 
Monteur      € 75,00   Helfer    € 62,00    Techniker  € 96,00
Tagesdiäten    € 38,00  km-Geld        €   0,90
Überstundenzuschläge:   ab 8 Std. 50 %, ab 10 Std. 100 %
 
Lieferbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart gilt die Ware "ab Werk" (EXW) verkauft. In jedem Fall gelten die INCOTERMS in der jeweils gültigen Fassung.
 
Bauseitige Leistungen
Elektroinstallationen, Blitzschutz und Erdungsmaßnahmen. Alle Baumeisterarbeiten, sowie Dach- und Wandeinfassungen. Wenn erforderlich Druckluftversorgung, Wasser- und Abwasserinstallation. Bedienungsbühnen und Konsolen für unsere Geräte, wenn im Angebot nicht anders angeführt. Statik für Gebäude oder Konsolen.
 
Hebezeuge und Gerüstung
Bis zu einer Montagehöhe von 3,5 m und unter der Voraussetzung der Befahrbarkeit mit einer mobilen Montagebühne sind diese Hilfsmittel im Lieferumfang Montage beinhaltet. Darüber hinaus sind Gerüstung und Hebezeuge bauseitige Leistungen. 
Insbesondere zur Abladung und wenn notwendig zur Montage sind geeignete Möglichkeiten wie Autokran oder Hubstapler zur Verfügung zu stellen.
 
Abnahme
Sofern vom Käufer gewünscht wird eine Abnahme des Leistungsumfanges durch den Käufer und Verkäufer durchgeführt. MAK-Wert- oder Emissionsmessungen sind bauseitige Leistungen und beeinflussen nicht die Abnahme der gesamten Anlage.
 
Zahlung
Es gelten die vereinbarten und in der Auftragsbestätigung angeführten Zahlungsbedingungen. Für Anzahlungen gilt ausdrücklich eine Fälligkeit sofort nach Erhalt der Auftrags-bestätigung.  
Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung im Rückstand, so kann die Vertragserfüllung verlangt werden, die Lieferzeit entsprechend verzögert und der ganze Kaufpreis fällig gestellt werden.  
Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden gemäß der EU-Richtlinie 2000/35 vom 29. Juni 2000 Verzugszinsen in der Höhe von 8,0% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verrechnet.
Die Rechnungslegung erfolgt unabhängig einer Lieferung spätestens 30 Tage nach Meldung der Versandbereitschaft. Die Zahlung erfolgt mit den vereinbarten Zahlungszielen.
  
Gewährleistung
Ausgenommen auf Verschleißteile beträgt die Gewährleistung 24 Monate ab Inbetriebnahme, jedoch längstens 27 Monate nach Lieferung.
 
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
 
Transportschäden
Reklamationen können nur sofort nach Warenerhalt geltend gemacht werden.
 
Erfüllungsort/anzuwendendes Recht/Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und sonstige Leistungen ist 4623 Gunskirchen, es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen ergebenden Rechtsstreitigkeiten gilt als Zuständigkeit des für 4623 Gunskirchen örtlichen Gerichtes als vereinbart

Die sichere Entscheidung -
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